Unfall - was tun, wenn´s kracht?
 

Tips zum richtigen Verhalten nach einem Verkehrsunfall

Nach einem Verkehrsunfall hat der Geschädigte Anspruch auf vollständigen Ersatz des ihm entstandenen Schadens.

Zur reibungslosen und schnellen Abwicklung empfiehlt sich Folgendes:

  ... sollten Sie einige Dinge beachten !
 
1. Notieren Sie Namen und Anschrift des Unfallgegners (Fahrer) sowie des Fahrzeughalters und das amtliche Kennzeichen. Fragen Sie den Unfallgegner nach der Versicherungsgesellschaft und der Versicherungsscheinnummer.
   
2. Fotografieren Sie nach Möglichkeit den Unfallort.
   
3. Notieren Sie Adressen von Zeugen. Es ist immer gut, wenn Sie die Polizei einschalten, in jedem Fall aber bei größeren Schäden oder bei unklarer Verschuldungslage. Bewahren Sie die Ihnen übergebene blaue Kopie des polizeilichen Unfallberichtes gut auf!
   
4. Sie sollten in jedem Fall einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen beauftragen, den Schaden zu begutachten. Die Sachverständigenkosten gehören nach herrschender Rechtsprechung zum Schaden und werden beim Haftpflichtschaden von der gegnerischen Versicherung ersetzt.
   
5. Bedenken Sie, Sie sind verpflichtet, Ihrem Unfallgegner den Ihnen entstandenen Schaden nachzuweisen. Lassen sie sich Ihre Beweispflicht nicht durch einen Vertreter der gegnerischen Versicherung abnehmen. Meistens bringt das einen finanziellen Nachteil mit sich, und wie steht's mit einer eventuellen Wertminderung? Es geht um Ihren Schaden, der Ihnen entstanden ist. Sie haben Anspruch darauf, so gestellt zu werden, als hätten Sie keinen Schaden erlitten.
   
6. Bringen Sie Ihren Wagen in die Werkstatt Ihres Vertrauens und lassen Sie eine fachgerechte Reparatur durchführen.
   
7. Ein guter Sachverständiger wird auch berechnen, ob Ihnen durch den Unfall eine Wertminderung zusteht. Das ist bares für Sie. Fragen Sie Ihren Sachverständigen danach.
   
8. Ebenfalls wird Ihr Sachverständiger gerne mit einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zusammenarbeiten, wenn sich bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Forderung Schwierigkeiten ergeben sollten oder wenn Sie z.B. ein Beweissicherungsverfahren wegen etwaiger verschwiegener Mängel beim Kauf des Fahrzeuges benötigen. Grundsätzlich müssen die Rechtsanwaltkosten, wenn Sie nicht Schuld sind, von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. Überlassen Sie die Arbeit also ruhig den Profis.
   
9. Für die Dauer der Reparatur (oder des Wiederbeschaffungszeitraumes bei einem Totalschaden) steht Ihnen ein Mietwagen zu. Ihr Sachverständiger kann Sie auch hier richtig beraten.