| 1. |
Notieren Sie Namen und Anschrift des
Unfallgegners (Fahrer) sowie des Fahrzeughalters und das amtliche
Kennzeichen. Fragen Sie den Unfallgegner nach der Versicherungsgesellschaft
und der Versicherungsscheinnummer. |
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| 2. |
Fotografieren Sie nach Möglichkeit den Unfallort. |
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| 3. |
Notieren Sie Adressen von Zeugen. Es
ist immer gut, wenn Sie die Polizei einschalten, in jedem Fall aber
bei größeren Schäden oder bei unklarer Verschuldungslage. Bewahren
Sie die Ihnen übergebene blaue Kopie des polizeilichen Unfallberichtes
gut auf! |
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| 4. |
Sie sollten in jedem Fall einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen
beauftragen, den Schaden zu begutachten. Die Sachverständigenkosten
gehören nach herrschender Rechtsprechung zum Schaden und werden beim
Haftpflichtschaden von der gegnerischen Versicherung ersetzt. |
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| 5. |
Bedenken Sie, Sie sind verpflichtet, Ihrem Unfallgegner
den Ihnen entstandenen Schaden nachzuweisen. Lassen sie sich Ihre
Beweispflicht nicht durch einen Vertreter der gegnerischen Versicherung
abnehmen. Meistens bringt das einen finanziellen Nachteil mit sich,
und wie steht's mit einer eventuellen Wertminderung? Es geht um Ihren
Schaden, der Ihnen entstanden ist. Sie haben Anspruch darauf, so gestellt
zu werden, als hätten Sie keinen Schaden erlitten. |
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| 6. |
Bringen Sie Ihren Wagen in die Werkstatt Ihres Vertrauens
und lassen Sie eine fachgerechte Reparatur durchführen. |
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| 7. |
Ein guter Sachverständiger wird auch berechnen, ob Ihnen durch den
Unfall eine Wertminderung zusteht. Das ist bares für Sie. Fragen Sie
Ihren Sachverständigen danach. |
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| 8. |
Ebenfalls wird Ihr Sachverständiger
gerne mit einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zusammenarbeiten, wenn
sich bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Forderung Schwierigkeiten
ergeben sollten oder wenn Sie z.B. ein Beweissicherungsverfahren wegen
etwaiger verschwiegener Mängel beim Kauf des Fahrzeuges benötigen.
Grundsätzlich müssen die Rechtsanwaltkosten, wenn Sie nicht Schuld
sind, von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. Überlassen
Sie die Arbeit also ruhig den Profis. |
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| 9. |
Für die Dauer der Reparatur (oder des Wiederbeschaffungszeitraumes
bei einem Totalschaden) steht Ihnen ein Mietwagen zu. Ihr Sachverständiger
kann Sie auch hier richtig beraten. |